Das Jugendschutzgesetz
Kinder und Jugendliche verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Für die Bundesregierung hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen oberste Priorität. Das Jugendschutzgesetz soll sie in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen begleiten. Es regelt unter anderem den Verkauf und den Konsum von Tabak und Alkohol, den Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und Kinos. Des Weiteren koppelt es den Zugang zu Filmen, Video- und Computerspielen in der Öffentlichkeit an Altersfreigaben.
In diesem Abschnitt unseres Internetportals "Jugendschutz aktiv" finden Sie den vollständigen
Gesetzestext, und es werden die
wichtigsten
Begriffe
erläutert. Die zentrale
Bedeutung des Jugendschutzes wird dabei
ebenso dargestellt wie der
Geltungsbereich des Gesetzes.
Auf den nachfolgenden Seiten wird für Gewerbetreibende, Veranstalter und ihre Beschäftigten sowie
für Eltern und alle am Kinder- und Jugendschutz Interessierten dargestellt, welche
Altersbeschränkungen für Produkte und
Aufenthalte an bestimmten Orten gelten.
Was bedeutet Jugendschutz?
Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen. mehr
Wie wird das Gesetz angewandt?
Das Jugendschutzgesetz hat verschiedene Instrumente, um Minderjährige vor schädlichen Einflüssen (Öffentlichkeit, Tabak und Alkohol, Medien) zu schützen. mehr
Wer darf was und wann?
Welche Handlungen und Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen verbietet oder schränkt das Jugendschutzgesetz ein. Hier finden Sie eine Übersicht. mehr
Servicelinks
Herzlich Willkommen bei Jugendschutz aktiv!
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Grußwort von Bundesfamilien-
ministerin
Kristina Schröder



