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Das Jugendschutzgesetz

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Das Jugendschutzgesetz

Kinder und Jugendliche verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Alle Erwachsenen stehen somit in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen, zum Beispiel durch bestimmte Inhalte von Medien oder vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums zu schützen. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist am 1. April 2003 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem den Verkauf und den Konsum von Tabak und Alkohol, den Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und Kinos und koppelt den Zugang zu Filmen, Video- und Computerspielen in der Öffentlichkeit an Altersfreigaben.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Dieser Schutz Kinder und Jugendliche in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen begleiten. In diesem Abschnitt unseres Internetportals "Jugendschutz aktiv" finden Sie den vollständigen Gesetzestext, und es werden die wichtigsten Begriffe erläutert, die darin vorkommen. Die zentrale Bedeutung des Jugendschutzes wird dabei ebenso dargestellt wie der Geltungsbereich des Gesetzes. Auf den nachfolgenden Seiten wird für Gewerbetreibende, Veranstalter und ihre Beschäftigten sowie für Eltern und alle am Kinder- und Jugendschutz Interessierten zusammengefasst, welche Altersbeschränkungen für welche Produkte und Aktivitäten gelten.



Gesetzestext

Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002
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Was bedeutet Jugendschutz?

Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen.
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Wie wird das Gesetz angewandt?

Das Jugendschutzgesetz hat verschiedene Instrumente, um Minderjährige vor schädlichen Einflüssen (Öffentlichkeit, Tabak und Alkohol, Medien) zu schützen.
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Wer darf was und wann?

Welche Handlungen und Aktivitäten verbietet das Jugendschutzgesetz Kindern und Jugendlichen und welche gestattet es...
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Was heißt eigentlich …?

Glossar relevanter Begriffe
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09.09.2010