Was bedeutet Jugendschutz?
Was bedeutet Jugendschutz?
Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen. Auf diesen Seiten finden Sie Antworten auf folgende Fragen: Welche Ziele hat das Gesetz? Welche Rolle spielt das Grundgesetz? Und: Welche Vorschriften gibt es sonst noch im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes?
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche stärken und schützen, indem es bestimmte Aktivitäten und Handlungen in der Öffentlichkeit sowie den Medienkonsum an bestimmte Altersstufen bindet. Dabei hilft das Gesetz Eltern auch bei der verantwortungsbewussten Erziehung ihrer Kinder.
Die einzelnen Regelungen des Gesetzes richten sich in erster Linie an Erwachsene und nicht an die Kinder und Jugendlichen selbst. Adressaten sind die Erwachsenen, insbesondere Gewerbetreibende und Veranstalter.
Das Jugendschutzgesetz hat drei Schwerpunkte:
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Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Das Jugendschutzgesetz gilt in der Öffentlichkeit, also an Orten, die der Allgemeinheit zugänglich sind, zum Beispiel Geschäfte, Gaststätten, Kinos, Diskotheken, Spielhallen, Straßen und öffentliche Plätze. Als öffentlich gelten auch Räume und Orte, wenn dort Eintrittsgeld zu zahlen ist oder wenn vorher nicht klar ist, wer dabei sein wird. Für private Veranstaltungen oder Vereinsfeiern, soweit diese nicht öffentlich sind, gilt das Gesetz nicht.
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Jugendschutz im Hinblick auf Tabak und Alkohol
Weil der Konsum von Tabakwaren und alkoholhaltigen Getränken bzw. Lebensmitteln gesundheitsgefährdend ist, enthält das Jugendschutzgesetz auch dazu Vorgaben.
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Jugendschutz im Bereich der Medien
Das Jugendschutzgesetz regelt zudem, wie Jugendliche mit bestimmten Medien umgehen dürfen. Das betrifft Kinofilme und Videos sowie Computer- und Videospiele, soweit diese in Form so genannter Trägermedien vorliegen (also auf CD, DVD, Videokassette). Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Medien, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, und solchen, die ihre Entwicklung gefährden können. Bei Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Online-Medien (z. B. Internet) sieht es anders aus. Diesen Bereich regelt der
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder
(JMStV).
Warum schützt der Staat Kinder und Jugendliche?
Nach dem Grundgesetz hat der Staat die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor Einflüssen, die ihrer Persönlichkeitsentwicklung Schaden zufügen können, besonders zu schützen (Artikel 1 Abs. 1 sowie Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes).
Darüber hinaus darf der Staat das Erziehungsrecht der Eltern (Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz) beschränken, wenn dieses entweder nicht wahrgenommen wird oder bei der Erziehung erhebliche Fehler gemacht werden (so genanntes Wächteramt des Staates). Außerdem hat der Staat Eltern zu unterstützen, wenn diese ihre Kinder vor bestimmten Gefahren selbst nicht schützen können, eine lückenlose Kontrolle durch Eltern also nicht möglich ist, beispielsweise in der Öffentlichkeit unter Abwesenheit der Eltern. Hier sind Eltern auf Regelungen und deren konsequente Beachtung durch alle Beteiligten zum Schutz ihrer Kinder angewiesen.
Wie ist das Verhältnis des Jugendschutzgesetzes zu anderen Gesetzen?
Das Jugendschutzgesetz enthält vor allem ordnungsrechtliche Komponenten, indem es Kinder und Jugendliche (Minderjährige) durch Beschränkungen, Verbote und Pflichten vor schädlichen Einflüssen schützt. Neben diesen Vorgaben gibt es Vorschriften etwa im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Strafgesetzbuch und im Waffengesetz.
Zudem regelt das
Achte
Sozialgesetzbuch wie der Staat sich im Rahmen der Jugendhilfe für eine positive Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen einsetzen muss. Dazu kommt der erzieherische Kinder- und Jugendschutz. Er soll vor
allem Eltern ermöglichen, ihre Kinder vor schädlichen Einflüssen zu warnen und zu schützen.

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