Informationen für Gewerbetreibende und Veranstalter

Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:

Startseite - Informationen für Gewerbetreibende und Veranstalter

Informationen für Gewerbetreibende und Veranstalter

Ob in der Kneipe, Bar oder Bistro, in der Disko oder an anderen öffentlichen Orten: Kinder und Jugendliche sind vielfach nicht in der Lage, Gefährdungssituationen selbst zu erkennen und entsprechend zu handeln. Deshalb sind sie besonders darauf angewiesen, dass Beschäftigte in Einzelhandel, Gastronomie und bei Veranstaltungen ihre besondere Verantwortung übernehmen. Der Film "Die Wette" [/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/film/dok/print/45.php] des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend richtet sich gezielt an Gewerbetreibende, Veranstalter und ihre Beschäftigten. Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes konsequent anzuwenden heißt, minderjährige Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher wahrzunehmen und sich entsprechend zu verhalten. Dies kann zum Beispiel die Frage nach dem Alter sein und im Zweifel die Bitte um einen Altersnachweis.

In diesem Abschnitt unseres Internetportals "Jugendschutz aktiv" werden alle Regelungen erläutert, die für Beschäftigte in Einzelhandel, Gaststätten [/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/gaststaetten/dok/print/35.php], Diskotheken [/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/diskotheken_und_konzerte/dok/print/36.php], Tankstellen und anderen Einrichtungen relevant sind.



Allgemeines

Diese Seiten beantworten Gewerbetreibenden und Veranstaltern sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Fragen zum Jugendschutzgesetz und erklären wichtige Begriffe.
mehr


Alkohol

Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel in der Öffentlichkeit ist an gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt: In Gaststätten, im Handel, in Geschäften, an öffentlichen Getränkeständen oder sonstigen öffentlichen Orten müssen diese Altersgrenzen berücksichtigt werden.
mehr


Tabakwaren

Kinder und Jugendliche dürfen in öffentlich zugänglichen Räumen und an öffentlich zugänglichen Orten und sonst in der Öffentlichkeit nicht rauchen.
mehr


Filme und Videospiele

Filme und elektronische Spiele können die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen negativ beeinflussen. Deshalb gibt es im Jugendschutzgesetz Beschränkungen dafür, ebenso wie für Spielhallen und Glücksspiele.
mehr


Einzelhandel / Tankstellenshops

Einzelhändler und Beschäftigte im Einzelhandel müssen Zugangsbeschränkungen für Jugendliche zu jugendschutzrelevanten Artikeln wie Alkohol, Tabak, Filmen, Video- und Computerspielen beachten.
mehr


Gaststätten

Das JuSchG macht abgestufte Vorgaben für die unterschiedlichen Altersstufen und sieht zudem noch Ausnahmeregelungen vor, um der Vielfalt der Lebenswirklichkeiten bestmöglich gerecht zu werden und einen optimalen Jugendschutz je nach Situation zu gewährleisten.
mehr


Diskotheken ("öffentliche Tanzveranstaltungen") und Konzerte

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen so genannte öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i. d. R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.
mehr


Videotheken

Für den Verleih oder Verkauf von Trägermedien mit Filmen oder Spielen in Videotheken gelten die allgemeinen Abgabebeschränkungen, d. h., Medien mit Alterskennzeichen dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die bereits das entsprechende Alter erreicht haben.
mehr


Kino

Kinder und Jugendliche dürfen je nach Alter nur zu bestimmten Zeiten ins Kino. Außerdem dürfen sie nur solche Filme sehen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind.
mehr


Spielhallen

Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht in Spielhallen aufhalten, auch nicht in Begleitung ihrer Eltern (personensorgeberechtigter Personen) oder einer erziehungsbeauftragten Person.
mehr


Versandhandel

Für den Versandhandel ergeben sich, wie bei Einkäufen im Geschäft, abgestufte Anforderungen.
mehr


Film "Die Wette"


mehr


Flyer


mehr


© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
[/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/dok/54.php]
09.09.2010