Das Jugendschutzgesetz
Kinder und Jugendliche verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Für die Bundesregierung hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen oberste Priorität. Das Jugendschutzgesetz soll sie in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen begleiten. Es regelt unter anderem den Verkauf und den Konsum von Tabak und Alkohol, den Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und Kinos. Des Weiteren koppelt es den Zugang zu Filmen, Video- und Computerspielen in der Öffentlichkeit an Altersfreigaben.
In diesem Abschnitt unseres Internetportals "Jugendschutz aktiv" finden Sie den vollständigen
Gesetzestext,
und es werden die wichtigsten
Begriffe
erläutert. Die zentrale
Bedeutung
des Jugendschutzes wird dabei ebenso dargestellt wie der
Geltungsbereich
des Gesetzes.
Auf den nachfolgenden Seiten wird für Gewerbetreibende, Veranstalter und ihre Beschäftigten sowie
für Eltern und alle am Kinder- und Jugendschutz Interessierten dargestellt, welche
Altersbeschränkungen für Produkte und
Aufenthalte an bestimmten Orten gelten.
Gesetzestext
Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002
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Was bedeutet Jugendschutz?
Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige)
vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen.
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Wie wird das Gesetz angewandt?
Das Jugendschutzgesetz hat verschiedene Instrumente, um Minderjährige vor schädlichen
Einflüssen (Öffentlichkeit, Tabak und Alkohol, Medien) zu schützen.
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Wer darf was und wann?
Welche Handlungen und Aktivitäten verbietet das Jugendschutzgesetz Kindern und Jugendlichen und welche
gestattet es...
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Was heißt eigentlich …?
Glossar relevanter Begriffe
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