Kino
Kinder und Jugendliche dürfen je nach Alter nur zu bestimmten Zeiten ins Kino. Außerdem dürfen sie nur solche Filme sehen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind.
Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht ins Kino, es sei denn, sie werden von einer personensorgeberechtigten
oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet und der Film hat keine Altersbeschränkung.
Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren dürfen sich nur dann im Kino und bei sonstigen öffentlichen Filmveranstaltungen aufhalten, wenn die dort gezeigten Filme für ihre Altersstufe freigegeben sind ("ohne Altersbeschränkung", "ab sechs Jahren", "ab zwölf Jahren", "ab sechzehn Jahren") oder es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme handelt. Filme ohne Alterskennzeichen dürfen Kindern und Jugendlichen nicht gezeigt werden.
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren müssen bei Filmen, deren Vorführung erst nach 20.00 Uhr beendet ist,
von einer
personensorgeberechtigten
oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Film für ihre
Altersstufe freigegeben ist. Dasselbe gilt für Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren für Filme, deren
Vorführung erst nach 22.00 Uhr beendet ist, und für Jugendliche ab 16 Jahren für Filme, deren
Vorführung erst nach 24.00 Uhr beendet ist.
Die Altersbeschränkungen gelten grundsätzlich auch, wenn Eltern oder Erziehungsbeauftragte
Minderjährige begleiten. Eine Ausnahme ist, wenn Kinder zwischen 6 und 12 Jahren in Begleitung ihrer
Eltern (
Personensorgeberechtigten)
in einen Film gehen, der mit "Freigegeben ab zwölf Jahren" gekennzeichnet ist (Parental Guidance). Ist lediglich eine erziehungsbeauftragte Person dabei, gilt die
Ausnahme nicht.
Kinobetreiber sind verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten und, soweit erforderlich, das Alter von
Kinogästen auch zu prüfen. Dies kann an der Kasse, im Vorführraum und, wenn erforderlich, auch
während der Filmvorführung erfolgen. Außerdem sind die Bestimmungen in Bezug auf die Abgabe und
den Konsum von
Alkohol und
Tabakwaren zu beachten
und - sofern das Kino über eine Gastronomie verfügt - auch in Bezug auf
Gaststätten.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind deutlich sichtbar und gut lesbar
auszuhängen
und es ist auf die Alterskennzeichnung der Filme hinzuweisen.
Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können mit Geldbußen bis zu 50.000,- EURO sowie - in schweren Fällen - mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden.
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Was sind "öffentliche Filmvorführungen"?
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Wie funktioniert das Freigabeverfahren, das die Alterskennzeichnung von Filmen und
Spielen ermöglicht?
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Wie sehen die Alterskennzeichen aus?
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Was erlaubt die Parental-Guidance-Regelung (Elternbegleitung)?
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Gibt es auch Altersfreigaben für Filmtrailer?
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Gibt es besondere Vorschriften für Alkohol- und Tabakwerbung im Kino?
Was sind "öffentliche Filmvorführungen"?
Unter öffentlichen Filmvorführungen versteht das Jugendschutzgesetz Veranstaltungen, bei denen Filme öffentlich gezeigt werden, etwa in Kinos, bei Vorführungen in Gaststätten oder in öffentlichen Jugendeinrichtungen. Das müssen keine Spielfilme sein. Als öffentliche Filmvorführungen gelten auch die Vorführungen von kurzen Videofilmen, Videoclips oder Trailern in Diskotheken, Foyers, Schaufenstern oder auf Konzerten.
Dabei gilt immer die Pflicht zur Berücksichtigung der Alterskennzeichnung.
Wie funktioniert das Freigabeverfahren, das die Alterskennzeichnung von Filmen ermöglicht?
Verantwortlich für die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen, Film- und Spielprogrammen sind die für den gesetzlichen Jugendschutz zuständigen Obersten Landesbehörden. Diese haben mit Verbänden von Filmwirtschaft- und Unterhaltungssoftwarewirtschaft im Rahmen einer Vereinbarung ein gemeinsames Verfahren festgelegt.
Möchte der Anbieter eines Films, dass bei Filmvorführungen auch Kinder und Jugendliche den Film sehen dürfen, kann er einen Antrag auf Erteilung einer Altersfreigabe bei der hierfür zuständigen Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) in Wiesbaden stellen. Diese Selbstkontrolle ist eine von der Filmindustrie getragene Stelle, die Filme begutachtet und prüft, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche einen bestimmten Film sehen dürfen.
Die FSK begutachtet Filme nach den Maßstäben der FSK-Grundsätze und lässt sich von unabhängigen Experten helfen. Die Entscheidung der Gutachter, ab welcher Altersstufe ein Film freigegeben sein soll, übernehmen auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Ländern und der Selbstkontrolle die Obersten Landesjugendbehörden der Länder als eigene Entscheidung. Das federführende Land fertigt daraufhin einen Verwaltungsakt aus, der es dem Antragsteller gestattet, den Film mit dem entsprechenden Alterskennzeichen zu versehen.
Daneben haben nach Abschluss des FSK-Verfahrens die Länder die Möglichkeit, eine erneute Prüfung
zu verlangen. Mit diesen Möglichkeiten wird sichergestellt, dass die in den Selbstkontrolleinrichtungen
getroffenen Entscheidungen auch für sie tragbar sind. Kommen die FSK-Ausschüsse im Rahmen einer
Prüfung zu dem Ergebnis, dass das begutachtete Produkt jugendgefährdend ist, dürfen sie keine
Altersfreigabe vorschlagen, sondern müssen die Alterskennzeichnung verweigern. Ggf. kann die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien das Produkt nach der Veröffentlichung
indizieren.
Wie sehen die Alterskennzeichen aus?
Kinobetreiber müssen die Alterskennzeichen gut sichtbar aushängen und deutlich machen, welche Altersfreigabe ein Film erhalten hat.
Die "alten" FSK-Kennzeichen
Was erlaubt die Parental-Guidance-Regelung (Elternbegleitung)?
Wenn Eltern (Personensorgeberechtigte) Kinder zwischen 6 und 12 Jahren begleiten, dürfen diese auch Filme im Kino sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind. Die Ausnahme gilt nur, wenn Eltern ihre eigenen Kinder begleiten.
Gibt es auch Altersfreigaben für Filmtrailer?
Wenn Kinder und Jugendliche einen Kinofilm sehen dürfen, darf der Kinobetreiber nur Trailer (Ausschnitte von Filmen) zeigen, die für die gleiche Altersstufe wie der Hauptfilm freigegeben sind. Freigaben für Trailer können sich von den Freigaben der Filme, für die sie werben, unterscheiden.
Gibt es besondere Vorschriften für Alkohol- und Tabakwerbung im Kino?
Werbefilme für Tabakwaren oder alkoholische Getränke dürfen erst nach 18.00 Uhr gezeigt werden.
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