Das Ministerium
Das Ministerium
Aufgabe des Staates ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen und sie fit zu machen für das Leben in einer komplexen Welt. Diesem Ziel dient in Deutschland unter anderem das Jugendschutzgesetz.
Die Bestimmungen enthalten umfassende Regelungen: für die Abgabe und den Konsum alkoholischer Getränke und Tabakwaren, den Verkauf und Verleih von Filmen und Computerspielen, für Kinobesuche, Aufenthalte in Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen sowie für jugendgefährdende Orte und Veranstaltungen – unabhängig von Öffnungszeiten und Sperrstunden.
Gesetzliche Bestimmungen allein sind aber nicht ausreichend. Regelungen wie zum Beispiel Altersfreigaben für bestimmte Medien müssen im praktischen Leben von den Menschen, für die sie gelten, auch eingehalten werden. Damit dies gelingt, sollten die Regelungsinhalte bekannt sein, sinnvoll ist es darüber hinaus, wenn ihr Zweck auch verstanden wird. Dies gilt für Selbstständige und deren Beschäftigte in Einzelhandel und Gastronomie, für Veranstalter und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Aber auch auf die Mitwirkung von Eltern und Erziehende kann nicht verzichtet werden. Denn das Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen hört nicht vor der Haustür auf: Viele Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen spielen sich zu Hause und damit unter den Augen von Eltern ab, zum Beispiel die Beschäftigung mit dem Computer oder mit Filmen. Und die Risiken von Alkohol und Tabak sind ohne elterliche Zuwendung, Interesse für ihre Kinder und das Wissen um die Vorbildfunktion von Eltern schwer zu beherrschen.
Dieses Internet-Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Einzelhandel, Gastronomie, Veranstalter sowie Eltern und Erziehende, aber auch alle anderen Interessierten ausführlich, übersichtlich und leicht verständlich über die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutzgesetz, erläutert Hintergründe der Regelungen und bietet weiterführende Links zur Vertiefung der Themen und fachlich kompetente Ansprechpartner an.

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