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Jugendschutz - Na klar! Koordinierte und gebündelte Maßnahmen des Landkreis Rottweil


Träger:
Landkreis Rottweil

Der Landkreis Rottweil bündelt viele Maßnahmen zum erzieherischen wie auch zum kontrollierenden-ordnungsrechlichen Jugendschutz. Dabei werden Kontrolle und Erziehung miteinander verbunden und ergänzen sich. Alle Maßnahmen werden hier vorgestellt.

Kontaktdaten


Konrad Flegr,

Olgastr. 6, 78628, Rottweil, Baden-Württemberg

0741/244-415



Jugendschutz – Na klar! - mehr als eine Floskel

Im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe nimmt das Jugend- und Versorgungsamt Rottweil auch die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach §14 SGB VIII wahr und beteiligt sich, vernetzt mit anderen Fachstellen, am kontrollierend-ordnungsrechtlichen Jugendschutz.

Der erzieherische Jugendschutz soll einerseits junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Andererseits strebt er an, Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Über diesen im Gesetz genannten Personenkreis hinaus werden beim Jugendamt Rottweil auch Erwachsene, die in jugendschutzrelevanten Bereichen tätig sind, gesehen.

Mit kontrollierend-ordnungsrechtlichem Jugendschutz wird das Repertoire an Geboten, Verboten, Maßnahmen, Kontrollen, Auflagen u.a.m. bezeichnet, durch die der ordnungspolitische Gestaltungswillen zum Ausdruck kommt, Rahmenbedingungen zu schaffen und zu überwachen, unter denen in dieser Gesellschaft das möglichst ungefährdete Aufwachsen junger Menschen erfolgen soll.

Ganz entscheidend hierbei ist, dass es wohl kaum einen pädagogischen Ansatz gibt, der ohne Kontrolle auskommt. Kontrolle und Erziehung sind durchaus miteinander vereinbar und ergänzen sich.

Die Anfänge: Regelmäßige Jugendschutzkontrollen in Gaststätten, Diskotheken, Vereinslokalen, ... und bei Festen

Ein wichtiger Markstein in der Jugendschutz-Praxis des Landkreises Rottweil war der Bericht zum Kinder- und Jugendschutz im Jugendhilfeausschuss im Sommer 1997. Besorgnis erregende Untersuchungsergebnisse zum Nikotin- und Alkoholkonsum bereits von Kindern (landes- und bundesweit), sowie die Wahrnehmung, dass Eltern bei fehlender öffentlicher Überwachung der Einhaltung der Gesetze in Argumentations- und Durchsetzungsnöte gegenüber ihren Kindern gerieten, waren Anlass für die Intensivierung der Jugendschutzkontrollen im Landkreis.

Binnen eines Kalenderjahres führen Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugend- und Versorgungsamtes Rottweil in Teams mit Beamten der Polizei im Landkreis Rottweil regelmäßig und anlassbezogen weit über 100 Jugendschutzkontrollen bei Veranstaltungen, sowie in Gaststätten, Diskotheken, Spielhallen, Tankstellen, Videotheken, und an Verkaufsstellen durch. Schwerpunkt der Kontrollen und häufigster Anlass für Interventionen ist der Konsum von Alkohol durch Kinder und Jugendliche.

Im Sinne der Nachhaltigkeit durch Eigenverantwortung werden die (natürlich unangekündigten) Kontrollen durch Öffentlichkeitsarbeit flankiert. Auch sonst ist Prävention das primäre Ziel. Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen sollen durch vermehrte Sensibilität und Einsicht der Beteiligten möglichst gar nicht erst geschehen.

Es kann beruhigend und erfreulich festgestellt werden, dass die Maßnahmen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit auf positive Resonanz und Unterstützung stoßen und die Kontrollen auch Wirkung entfalten. Wie realistisch nicht anders zu erwarten, bleiben Verstöße jedoch nicht gänzlich aus. In diesen Fällen werden die verantwortlichen Veranstalter und/oder Betreiber von Abgabestellen konsequent angezeigt.

Kinder und Jugendliche die sich bei Kontrollen zu Unrecht an den entsprechenden Orten aufhalten oder verbotener Weise Alkohol konsumieren, werden im Regelfall ihren Eltern zugeführt. In begründeten Ausnahmen kommt es zu einer Unterbringung in einer Notpflegefamilie.

Junge Menschen, die im Umgang mit Alkohol Probleme haben, werden von der Polizei den Führerscheinstellen gemeldet. Mit Bezug auf die charakterliche Eignung, die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich ist, erhalten die Jugendlichen eine schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis, dass es eventuell beim Erwerb der Fahrerlaubnis zu Schwierigkeiten kommen kann.

Neben einem Gespräch unmittelbar vor Ort erfolgt nachträglich ein erzieherisches Gespräch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugend- und Versorgungamtes Rottweil, bei dem der Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, die Ursachen und Gefahren des Alkoholkonsums und gegebenenfalls erzieherische Probleme thematisiert werden. In geeigneten Fällen werden weitergehende Hilfen initiiert.

Nach den guten Erfahrungen mit der intensivierten Jugendschutzkontrolle wurden unter der Zielsetzung der weitergehenden aktiven Einbindung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure weitere Module entwickelt.

Zu den sporadisch wiederholten Standards zählen beispielsweise:

  • Informationsabende mit Vereinen und anderen Veranstaltern zur Aufklärung und Beratung über Belange des Jugendschutzes und Tipps zu geeigneten Maßnahmen
  • Vorträge bei Jugendverbänden, im Kreisjugendring, in Schulen, Elternversammlungen u.ä. zum Jugendschutz mit Schwerpunkt auf Information zu den Ursachen und Gefahren des Alkoholkonsums

Andere Einzelmaßnahmen mit besonderen Schwerpunkten sind nachfolgend ausführlich dargestellt.

Verbot von Alkopops in öffentlichen Räumen

Mit dem Aufkommen der so genannten „Alkopops“ und deren gezielter marketingstrategischer Ausrichtung auf jugendliches Publikum informierte das Jugendamt Rottweil alle Gemeinden im Landkreis über die besonderen Gefahren dieser Getränke:

„Alkopops sind bei Jugendlichen vor allem beliebt, weil durch die süßen Zusätze (zum Beispiel Limonade) der alkoholtypische Bittergeschmack überdeckt wird. Außerdem wird der Alkohol auf diese Weise verdünnt und es wird der Eindruck erweckt, dass es sich um ein leichtes Mischgetränk oder gar ein Erfrischungsgetränk handelt. Obwohl sie im Alkoholgehalt Bier übertreffen, werden sie wegen des süßlich-fruchtigen Geschmacks auch in größeren Mengen getrunken. Durch die hohe Verdünnung ist die Alkoholintoxikation anfangs gering, steigert sich aber beim mehrfachen Konsum (Toleranzsteigerung). Ein weiteres Problem ist die Selbstüberschätzung vor allem junger Menschen beim Führen von Kraftfahrzeugen, da der Alkoholgehalt von Alkopops deutlich unterschätzt wird. Statistiken zeigen, dass insbesondere junge Frauen, die sonst eher den Alkoholkonsum wegen des Geschmacks ablehnen, gefährdet sind. Da Alkopops aus hochprozentigen Spirituosen und anderen Zutaten gemischt werden, ist der Verkauf laut Gesetz in Deutschland nur an Jugendliche über 18 Jahre erlaubt. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2003 ergab jedoch, dass die Hersteller rund die Hälfte der Alkopops an Jugendliche unter 16 Jahren verkaufen.“

Obwohl klar ist, dass durch entsprechende Verbote nicht auch zwangsläufig der Alkoholkonsum als solcher verhindert werden kann, so wurde doch im Abgabeverbot von Alkopops eine zusätzliche Möglichkeit erkannt, diesen einzuschränken. Es galt primär für die Verantwortlichen, Veranstalter und für Erwachsene gegenüber Kindern und Jugendliche deutliche Zeichen zu setzen. Gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis Rottweil wurde zu diesem Zweck ein Abgabeverbot von Alkopops in öffentlichen Räumen eingeführt.

Es sollte nicht darum gehen, Alkohol generell bei Veranstaltungen mit Jugendlichen zu verbieten, sondern darum, eindeutig Stellung zu beziehen und zu dokumentieren, dass die Veranstalter sich dem Jugendschutz verpflichtet fühlen und wegen der besonderen Gefährdung, die von Alkopops ausgeht, diese bewusst aus ihrem Angebot verbannen.

Wie oft in solchen Fällen, haben alleine schon die politische und fachliche Beratung des Themas und die nachfolgende Presseberichterstattung in der Öffentlichkeit eine positive Resonanz ausgelöst und zu mehr Sensibilität und Problembewusstsein geführt.

Jugendschutz - Na Klar!

Das Projekt „Jugendschutz - Na klar !“ wird gemeinsam getragen vom Jugend- und Versorgungsamt, der Polizei und den Städten und Gemeinden im Landkreis Rottweil. Sein Kern besteht in der sichtbaren Auszeichnung von Gaststätten und Tankstellen mit Shop, die sich im Bereich des Jugendschutzes vorbildlich verhalten.

Vorbildlich bedeutet in diesem Zusammenhang:

  • Bei Gaststätten hat mindestens ein verantwortlich leitender Angestellter an einer Schulung zum Jugendschutz teilgenommen,
  • die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes werden strikt befolgt
  • bei beworbenen Veranstaltungen erfolgen Einlasskontrollen mit zwingender Ausweiskontrolle,
  • Werbung für Veranstaltungen nur mit Verweis auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
  • erkennbar betrunkene Jugendliche erhalten keinen Einlass
  • mindestens ein attraktives, nicht alkoholisches Getränk wird billiger angeboten als das günstigste alkoholische Getränk
  • Tankstellen mit Shop werden ausgezeichnet, wenn ein verantwortlicher Mitarbeiter an einer Schulung zum Jugendschutz teilgenommen hat.

Voraussetzung für die Zertifizierung ist, dass in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung die Vorgaben des Jugendschutzes eingehalten wurden und kein Verstoß dagegen vorgekommen ist. Nach der Zertifizierung festgestellte Verstöße führen zum sofortigen Verlust der Auszeichnung.

Die Schulungen für die Mitarbeiter mit Blick auf das Jugendschutzgesetz werden von der Polizei organisiert und durchgeführt. Nach positiver Prüfung, Kontrollen und Schulungen erfolgt durch den Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde/Stadt zusammen mit der Polizei und dem Sozialdezernat des Landkreises Rottweil die öffentliche Zertifizierung des Betriebes.

Anlässlich der Verleihung der Urkunde werden die vorbildlichen Gaststätten, Tankstellen, Vereinsheime, Diskotheken etc. werbewirksam in der Lokalpresse dargestellt und dauerhaft auf den Homepages des Landkreises, der Polizei und der jeweiligen Gemeinde/Stadt veröffentlicht. Das Aktionslogo dürfen sie auch auf der Speise- und Getränkekarte, bei Werbemaßnahmen und auf ihrer eigenen Homepage verwenden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugend- und Versorgungsamtes Rottweil und der Polizeidirektion Rottweil führen in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durch.

Durch die Vernetzung von Landkreis, Polizei und Gemeinde sowie eine hervorragende öffentliche Begleitung und die im Lokal deutlich sichtbar ausgehängte Auszeichnung wird über den engeren Bezugsrahmen hinaus zusätzlich erreicht, dass:

  • Jugendschutz, Alkoholmissbrauch usw. ständig Thema öffentlicher Wahrnehmung und Diskussion sind,
  • weniger Alkohol an junge Menschen ausgeschenkt wird,
  • die Erwachsenenwelt Position bezieht,
  • Eltern ihren Erziehungsauftrag besser wahrnehmen können, indem sie die Freizeitgestaltung ihrer Kinder und Jugendlichen positiv beeinflussen und erkennen können in welchen Einrichtungen ihre Kinder "gut aufgehoben" sind,
  • laufend mehr Gaststätten etc. diese Image fördernde Auszeichnung anstreben.

Seit dem Start in 2005 beteiligen sich inzwischen 19 von 21 Kreisgemeinden. Derzeit tragen 51 Einrichtungen die Auszeichnung. Bei der praktischen Umsetzung des Projektes kommen zwangsläufig Überlegungen in Bezug auf eine Ausdehnung auf weitere Branchen auf. So ist angedacht, dass auch der Einzelhandel und Vereine, bei denen ein erfreulich großes Interesse wahrzunehmen ist, eine entsprechende Auszeichnung erhalten können.

Auch bei diesem Projekt gilt: der Erfolg gibt dem Konzept Recht. Trotzdem kann nicht auf weiteres Engagement verzichtet werden. Eine nächste Werbe- und Qualifizierungsoffensive ist - auch im Hinblick auf die alkohollastige „Fasnet“ (Fasching, Karneval) - für das erste Quartal 2012 vorbereitet.

Ausführliche Handreichung zu den Aspekten des Jugendschutzes

Als ein sehr wertvolles Element des Jugendschutzes hat sich eine Broschüre erwiesen, die gemeinsam vom Landkreis Rottweil und der Polizeidirektion Rottweil herausgegeben wird. Sie richtet sich an Vereine und Veranstalter von Open Airs, Discos, Konzerten, Fastnachts-, Tanz- und anderen Veranstaltungen. In kompakter Form und gut strukturiert listet sie einfach handhabbare, aber wirkungsvolle Tipps und Empfehlungen zur konkreten Umsetzung der Vorgaben des Jugendschutzes auf.

Die Broschüre gibt den Veranstaltern anschauliche Hilfe und Sicherheit bei der Pla-nung und Durchführung ihrer Angebote. Sie ist sehr praxisbezogen und alltagsorientiert formuliert, sodass sich die Zielgruppe darin wieder erkennt und positiv angesprochen fühlt. Entsprechend motiviert und überzeugt werden die einzelnen Empfehlungen dann auch umgesetzt, was seit der ersten Auflage der Broschüre (zusammen mit den anderen Maßnahmen des Jugendschutzes) zu einer deutlich wahrnehmbaren aktiveren und bewussteren Einhaltung der Jugendschutzbelange geführt hat.

Neben einer bewährten Veranstaltungs-Checkliste und der tabellarischen Darstellung des Jugendschutzgesetzes geht die Broschüre Punkt für Punkt auf wichtige Detailfragen ein:

  • Vorbereitung der Veranstaltung / Verantwortung / Sicherheit
  • Genehmigungen / Nutzungsbestimmungen
  • jugendschutzkonforme Werbung / Ankündigung
  • aktive Einlasskontrolle
  • Überwachung und Einhaltung des Anwesenheitsrechts unterschiedlicher Altersgruppen
  • Gesetzliche Ausnahmeregelungen
  • Ordnungsdienst und Überwachung (auch außerhalb des Veranstaltungsraums)
  • Ausschank und Abgabe von Alkohol und Zigaretten
  • Glasfreie Veranstaltungen
  • Lautstärke / Lärmschutz
  • Versicherung
  • Notfall-Vorsorge
  • Beratungsstellen
  • Glossar zum Jugendschutz

Die Broschüre wurde im Dezember 2011 in einer aktualisierten Fassung neu aufgelegt und wird flächendeckend im ganzen Landkreis verteilt. Eine digitale Version ist auf den Webseiten des Landkreises und der Polizeidirektion verfügbar und steht zum Download bereit.

Multiplikatorenschulungen / Fortbildungen

Im Landkreis Rottweil besteht eine Arbeitsgemeinschaft der kommunalen und verbandlichen Träger der Jugendarbeit unter Federführung des Kreisjugendreferats, das beim Jugend- und Versorgungsamt angesiedelt ist.

In neun der 21 Kreisgemeinden ist eine professionelle, hauptamtlich besetzte kommunale Jugendpflege eingerichtet. Mit zu deren Aufgaben zählen unter anderem eigene Jugendschutzprogramme vor Ort, Beratungen von Familien, Vereinen und anderen Institutionen, sowie Schulungen von in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigen.

Für die Kreiskommunen ohne eigenes Fachpersonal, für die Jugendverbände im Kreisjugendring und für sonstige relevante Einrichtungen nimmt der Kreisjugendreferent diese Aufgabe wahr. Das Bildungsangebot des Kreisjugendreferats bietet über den Jugendschutz im engeren Sinn hinaus ein breitgefächertes Kursangebot zu den zentralen Tätigkeitsfeldern und Fragestellungen der Jugendarbeit. Auf diese Weise können spezifische Jugendschutz-Themen sinnvoll in größere Zusammenhänge eingebettet und zum Beispiel mit Anregungen für eine attraktive Freizeitgestaltung kombiniert werden.

Beispiele aus dem Bildungskatalog sind etwa:

  • Jugendschutz im Allgemeinen und Besonderen
  • Aufsichtspflicht und Haftung
  • Drogen- und Suchtmittel-Prävention
  • Gewalt-Prävention
  • Schulden-Prävention
  • Konflikt-Management
  • Gruppenpädagogik
  • Freizeitpädagogik
  • Erlebnispädagogik

Die Schulungsbausteine sind im Abruf-System zu buchen und können entsprechend der konkreten Bedarfe der Interessenten beliebig kombiniert werden.

Ausstellungen, Projekte, Kampagnen

Um für bestimmte Zeiten besondere Aufmerksamkeit zu erreichen, aber auch um junge Menschen und deren Bezugspersonen über längere Dauer und intensiver mit Themen zum Jugendschutz auseinanderzusetzen, werden sporadisch (oder anlassbezogen) kampagnenartige Schwerpunkte gesetzt. Beispielsweise wurde von der Kreisarbeitsgemeinschaft der Jugendarbeit kreisweit die Ausstellung „Mädchen SUCHT Junge“ gezeigt und pädagogisch begleitet.

„Mädchen SUCHT Junge“ ist ein interaktives Lernprojekt für geschlechterspezifische Suchtprävention. Zielgruppe sind Jugendliche ab 13 Jahren in Schulen, Jungendzentren und anderen Einrichtungen. Die Ausstellung besteht aus 4 Themenbereichen, die auf jeweils 8 Thementafeln dargestellt sind. Die Themenbereiche Nikotin, Alkohol, BodyKult und PC@Co werden für beide Geschlechter getrennt angeboten.

Das Besondere an dem Projekt ist die Verbindung von aktueller Information und selbstreflexiven Erfahrungen mit Gleichaltrigen innerhalb eines Workshop. Im Vor-dergrund steht das Training von Lebenskompetenzen wie Umgang mit Gruppenzwang, Selbstwirksamkeit und sozialen Fähigkeiten.

Ein Intensiv-Workshop, in dem eines der Themen bearbeitet werden kann, dauert ca. 2 Zeitstunden. Die Jugendlichen arbeiten dabei interaktiv mit den Tafeln, Kärtchen und Magneten, üben sich in Rollenspielen und in Feedback geben.

Öffentlichkeitsarbeit / Aufklärung

Tue Gutes – und rede darüber! Nach dieser „Goldenen Regel“ der Public Relations werden die diversen Maßnahmen zum Jugendschutz durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Sie dient sowohl der Verbreitung des Jugendschutzgedankens in alle Bevölkerungskreise, als auch der Verstetigung entsprechender Einstellungen und Verhaltensweisen durch die fortwährende Berichterstattung, Nennung guter Vorbilder und Sachinformation. Für die aktiv an Projekten wie „Jugendschutz – Na klar!“ beteiligten Betriebe stellt sie ein wichtiges Instrument der öffentlichen Anerkennung und Auszeichnung dar.

Nachfolgend ist ein Beispiel einer gelungenen Berichterstattung über die Verleihung der Zertifikate per Link zur Digitalversion und Text dargestellt:

http://www.nrwz-online.de/nrwz/kreis/00032153 - Jugendschutz - na klar Gaststätten und Tankstellen ausgezeichnet

Zusammenfassung / Erfahrungen

Als Hauptgrund für die Erfolge der einzelnen Maßnahmen muss die vorbildliche, vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Versorgungsamt, Polizei, Jugendarbeit und den Städten und Gemeinden hervorgehoben werden. Sie ermöglicht ein in der Summe schlüssiges und umfassendes Gesamtkonzept, das über institutionelle Zuständigkeiten hinweg gemeinsam getragen wird und im politischen Raum Unterstützung erfährt.

Es kann insgesamt positiv festgestellt werden, dass Eltern sich in ihrem Erzieherverhalten gestärkt fühlen und konsequenter agieren, dass Veranstalter und Gaststätten sensibler und problembewusster auf die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes achten und dieses durch geeignete Maßnahmen einhalten, dass Gemeinden an der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken und es im Zusammenhang mit Veranstaltungen zu weniger Straftaten kommt. Trotzdem müssen und werden Aktivitäten zur Aufklärung und Prävention, sowie Überwachung und Intervention weiterhin notwendig bleiben, weswegen die dargestellten Maßnahmen und Projekte auch in der angemessenen Intensität und Häufigkeit fortgeführt und wiederholt werden.





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22.05.2013